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Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 4. Juni 2009)1

Art. 2 gestützt auf

der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20082, beschliesst:

a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 117 Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der . Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Language and Communication des Departements Angewandte Linguistik.

Art. 2 Anhang

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu absolvierenden Modulen und zur Gewichtung der Modulnoten, werden in einem Anhang geregelt.

Art. 3 Vertiefungen

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:10

  1. 17 Multilingual Communication Management,
  2. Konferenzdolmetschen,
  3. Linguistic Diversity Management,
  4. 14 Strategic Communication Management.

Art. 4 Studienform

Der Studiengang wird als Vollzeitstudium geführt. Er kann auch im Teilzeitstudium besucht werden.

Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist jeweils auf Semesterbeginn gemäss den im Anhang festgelegten Bedingungen möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.5 -- 1 of 6 --

414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW Anrechnung von Credits

Art. 5

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.5

Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium

Art. 65

Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. 14 Bachelorabschluss im Umfang von 180 Credits in einem für die Vertiefung relevanten Bereich oder ein mindestens gleichwertiger Hochschulabschluss,
  2. Bestehen einer vertiefungsspezifischen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung.

Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. a.

. . .15 Voraussetzungen Aufnahmeprüfung fachliche Eignung

Art. 7

Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die gewählte Vertiefung durch. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

  1. 17 Multilingual Communication Management: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;
  2. Konferenzdolmetschen: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf;
  3. Linguistic Diversity Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich der Sprachbildung sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse;
  4. 14 Strategic Communication Management: Prüfung über Kompetenzen im Bereich des Kommunikationsmanagements sowie Potenzial für Studium und Beruf; Nachweis über relevante berufliche Erfahrung sowie über Sprachkenntnisse.

Die Einzelheiten werden im Anhang geregelt.

. . .7 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 7a8 Bewerberinnen und Bewerber, die an einer anderen Hoch-

schule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. -- 2 of 6 --

Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415 Wechsel der Vertiefung

Art. 8

Studiengangleitung beantragt werden.

Ein Wechsel der Vertiefung muss schriftlich bei der

Die Studiengangleitung entscheidet über den Antrag.

Sie kann die Bewilligung des Wechsels vom Bestehen der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die neu gewählte Vertiefung abhängig machen.6

c_pruefungen_und_andere_leistungsnachweise C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Art. 95 Masterarbeit Voraussetzung

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn die en gemäss Anhang erfüllt sind.

  1. Expertinnen und Experten

Art. 106

Der schriftliche Teil der Masterarbeiten wird von einer oder einem Dozierenden abgenommen und bewertet.

Im mündlichen Prüfungsteil werden Expertinnen und Experten aus berufsfeldrelevanten Bereichen beigezogen. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der oder dem prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu. Nachprüfungen und Nachbesserungen

Art. 10a13

Für nicht bestandene Leistungsnachweise können Nachprüfungen und Nachbesserungen angeboten werden, wenn

  1. es die Modulbeschreibung vorsieht und
  2. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder dem Prädikat «nicht bestanden» bewertet wurde.

Im Falle einer benoteten Nachbesserung kann höchstens die Note

,00 erreicht werden.

Über Einzelheiten entscheidet die Studiengangleitung.

Art. 11 Wiederholung Leistungsnach D. Studienabs

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen weise des Moduls wiederholen. chluss und Masterdiplom

Art. 126 Abschluss

Das Masterstudium ist bestanden, wenn

  1. die im Anhang vorgeschriebenen Module beziehungsweise Modulgruppen bestanden sind,
  2. 90 Credits erreicht sind.
  3. Beginn -- 3 of 6 --

414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW

Art. 13 Abschlussnote

Die Abschlussnote setzt sich aus den gemäss Anhang relevanten Modulnoten zusammen.12

Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.

  1. Credits aus Wahlpflichtmodulen

Art. 13a11

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Der Anhang regelt,

  1. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

Art. 1417 Titel ZHAW in Vertief E. Schl Genehmigung

Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Arts Language and Communication mit Vertiefung in [gewählte ung]» abgeschlossen. ussbestimmung und Inkrafttreten

Art. 15 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch

den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.

f_uebergangsbestimmung_zur_aenderung_vom_9_november_202313 F. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 9. November 202313

Art. 1613 Studierende in der Vertiefung Organisationskommunikation,

die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2025 begonnen haben und bis spätestens Ende des Frühlingssemesters 2025 beenden, schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in Organisationskommunikation» ab.

g_uebergangsbestimmungen_zur_aenderung_vom_7_november_202416 G. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 7. November 202416

Art. 1716

Studierende, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2026 begonnen haben, unterstehen bis und mit Herbstsemester 2027/ 2028 der bisherigen Studienordnung und schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» ab.

  1. Allgemein -- 4 of 6 --

Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415

Studierende des Studiengangs Angewandte Linguistik, die bis Ende Herbstsemester 2027/2028 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium in den Studiengang Language and Communication überführt und der vorliegenden Studienordnung unterstellt.

OS 64, 417. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.

LS 414.252.3.

Obsolet.

  1. Februar 2014.
  2. Februar 2014.
  3. Januar 2023.
  4. Januar 2023.
  5. April 2023.
  6. April 2023. Kraft seit 1. April 2024. Kraft seit 1. April 2025. Kraft seit 1. April 2025. -- 5 of 6 --

414.253.415 Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW Anhang17 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden. -- 6 of 6 --