der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
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Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 8. August 2008)1
Art. 2 gestützt auf
a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der . Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
Art. 2 Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Art. 2a8
Vollzeitund Teilzeitstudium
Art. 3
Der Masterstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeitoder Teilzeitstudium geführt werden.4
Der Regelstudienverlauf entspricht dem Vollzeitstudium. Die Studierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die Abfolge der Module im Rahmen des Angebots fest.
. . .8 Anrechnung von ECTS- Credits7
Art. 4
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits7 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.7 -- 1 of 6 --
414.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium
Art. 57
Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studium zugelassen:
- Bachelorabschluss in Psychologie mit 180 ECTS-Credits,
- gleichwertiger Hochschulabschluss gemäss Konkordanzliste von swissuniversities.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen den Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitstätigkeit erbringen.
Die Studiengangleitung entscheidet aufgrund des Abschlusses, ob im Verlauf des Masterstudiums zusätzliche Module zu belegen sind. Eignungsabklärung
Art. 6
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem schweizerischen Bachelorabschluss in Psychologie (Hauptfach), deren Abschlussnote weniger als 5,00 beträgt, sowie alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber mit einem nichtpsychologischen Bachelorabschluss oder einem ausländischen Psychologieabschluss müssen eine Eignungsabklärung durchlaufen.4
Den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Eignungsabklärung durchlaufen müssen, wird bei positivem Aufnahmeentscheid während der nächsten zwei Jahre ein Studienplatz zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist das gesamte Zulassungsverfahren erneut zu durchlaufen. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Art. 6a7 Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fach-
bereich endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Masterstudium zugelassen.
c_module C. Module
Art. 7 Angebot Pflichtmo
Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus dulen sowie Wahlpflichtund Wahlmodulen.
Art. 88
d_pruefungen_und_andere_leistungsnachweise D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Art. 9
Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeitlich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden. -- 2 of 6 --
Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.515 Expertinnen und Experten
Art. 107
Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt.
Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Art. 117 Praktikum
Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
Mit dem Praktikum kann nach Erreichen von 60 ECTS-Credits begonnen werden. Die Praktikumsrichtlinien regeln die Einzelheiten.
Die Studiengangleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von Abs. 2 zulassen.
Art. 124 Nachbesserung
Für die als ungenügend bewerteten Leistungsnachweise eines Moduls kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
- die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
- mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» versehen wird.
Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 oder das Prädikat «bestanden» erteilt.
. . .8
- Besuch von Anschlussmodulen
Art. 13
Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesserung des vorangehenden Moduls besucht werden.
Wird auf eine Nachbesserung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehenden Moduls möglich.
Art. 14 Wiederholung
Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden:
- 4 Module mit einer Bewertung unter 3,50,
- Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,
- Module nach einer erfolglosen Nachbesserung,
- Module, bei denen auf eine Nachbesserung verzichtet wurde.
Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls zu wiederholen.
Art. 15 Masterarbeit
Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn sämtliche ECTS-Credits7 aus der Modulkategorie Forschungsmethoden des
- und 2. Semesters Vollzeit erreicht sind.4
Die Masterarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden.
- Allgemein -- 3 of 6 --
414.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
e_studienabschluss_und_masterdiplom E. Studienabschluss und Masterdiplom
Art. 169 Titel ZHAW in Abschlu Studiums
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science Angewandter Psychologie» abgeschlossen. ss des
Art. 17 Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn 120 ECTS-Cre-
dits7 in den vorgeschriebenen Pflichtund Wahlpflichtmodulen erworben wurden.
Art. 187 Abschlussnote Noten der promo
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der tionsrelevanten Module. Die Note der Masterarbeit wird doppelt gewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
Art. 1956
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studiengangleitung regelt,
- ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
- wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
f_schlussbestimmung F. Schlussbestimmung
Art. 20 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch
den Fachhochschulrat am 1. Oktober 2008 in Kraft.
g_uebergangsbestimmung_zur_aenderung_vom_30_april_20206 G. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. April 20206
Art. 216
Studierende, die vor dem Herbstsemester 2021/2022 ihr Studium aufgenommen haben, schliessen dieses mit den Vertiefungstiteln gemäss der vor der Änderung vom 30. April 2020 geltenden Regelung ab. -- 4 of 6 --
Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.515
Ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium nicht bis Ende des Herbstsemesters 2023/2024 abgeschlossen haben, sowie Studierende, die durch Verzögerungen in den Studiengang ohne Vertiefungen übertreten. Diese schliessen ihr Studium mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» ab.9