der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
414.253.815
Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public Management sowie Unternehmensentwicklun
(vom 4. Juni 2009)1
Art. 2 gestützt auf
a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der . Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Business Administration.
Art. 2 Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt. Teilzeitstudium und Umfang
Art. 310
Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.
Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits12.
Art. 4 Vertiefungen
Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:16
- 5 Health Economics and Healthcare Management,
- 11 Innovation and Entrepreneurship,
- Marketing,
- 19 Public Management,
- 19 Unternehmensentwicklung. -- 1 of 7 --
414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW Anrechnung von ECTS- Credits12
Art. 5 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits12
werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. Wechsel der Vertiefung
Art. 6 Ein Wechsel der Vertiefung richtet sich sinngemäss nach § 18
RPO.
b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium
Art. 715
Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Aufnahmeverfahren zugelassen:10
- Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule in Business Administration von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen,
- gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen.
Die Studienleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.8
Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen.
Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.
Falls Studierende mit Vertiefung «Marketing» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse im Themenbereich «Marketing» besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 12 ECTS-Credits verlangt werden. Für allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer kann eine Nachqualifikation von bis zu 30 ECTS-Credits verlangt werden. Falls Studierende mit Vertiefungen «Health Economics and Healthcare Management», «Innovation and Entrepreneurship», «Public Management» oder «Unternehmensentwicklung» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse in den betreffenden Themenbereichen besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 30 ECTS-Credits verlangt werden.19
- Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen
Art. 81314
Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
- nachweislich in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen,
- die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
- Anforderungen an den Bachelorabschluss -- 2 of 7 --
Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815
Die Studienleitung teilt den Zulassungsentscheid schriftlich mit. Der Zulassungsentscheid kann Auflagen zur Nachqualifikation mit Erfüllungsfristen enthalten. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Art. 97 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-
lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung.
c_module C. Module
Art. 10
Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:
- Advanced Management Topics,
- Wissenschaftliches Arbeiten/Wissenschaftliche Praxisprojekte,
- Major-Angebot in der gewählten Vertiefung,
- Masterarbeit.
Art. 11 Modulsprachen
Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.
d_pruefungen_und_andere_leistungsnachweise D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Art. 1220
Ein Modul ist bestanden, wenn
- die Modulnote mindestens 4,0 beträgt oder
- das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweisende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen und Experten
Art. 13
Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte herangezogen werden.
Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.11
Art. 14 Nachbesserung
Die Studienleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.
Die Nachbesserung von unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.10 -- 3 of 7 --
414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW
Die Studienleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung. Wiederholung von Modulen
Art. 1515 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise
des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.
Art. 16 Masterarbeit Credits12 erre E. Studienabsc
Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 ECTSicht sind. hluss und Masterdiplom
Art. 1717 Titel ZHAW in Abschlu Studiums
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science Business Administration mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen. ss des
Art. 1812 Der Mastertitel wird vergeben, wenn
- alle erforderlichen Module bestanden und
- 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Art. 1912 Abschlussnote Noten der promo ECTS-Credits ge Überzählige ECTS-Credits
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der tionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach wichtet. aus Wahlpflichtmodulen
Art. 19a11
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studienleitung regelt,
- ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
- wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
f_schlussbestimmungen F. Schlussbestimmungen
Art. 20 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den
Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft. Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 21 Die Studienordnung für den Masterstudiengang Business Ad-
ministration (Marketing) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008 wird aufgehoben. -- 4 of 7 --
Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815
g_uebergangsbestimmungen G. Übergangsbestimmungen18
Art. 2218
Studierende im Studiengang Business Administration mit Vertiefung in Public and Nonprofit Management, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2024/2025 begonnen haben, schliessen ihr Studium mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in Public and Nonprofit Management» ab.
Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in Public Management» ab.