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Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Art. 2 gestützt auf

der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der . Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Management and Law.

Art. 2 Anhang

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt. Studium und Umfang

Art. 35

Der Masterstudiengang kann als Vollzeitoder Teilzeitstudium angeboten werden.

Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von 90 ECTS-Credits6. Anrechnung von ECTS- Credits6

Art. 4 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits6

werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium

Art. 56

Zum Studium zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss von mindestens 180 ECTS- Credits:

  1. in Wirtschaftsrecht oder in einem gleichwertigen rechtsund wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang, -- 1 of 5 --

414.253.845 Masterstudiengang Management and Law – ZHAW

  1. in Business Administration mit Studienrichtung Management and Law (mit Auflagen zur Nachqualifikation im rechtswissenschaftlichen Bereich),
  2. in Business Administration (mit Auflagen zur Nachqualifikation im rechtswissenschaftlichen Bereich),
  3. in Rechtswissenschaft (mit Auflagen zur Nachqualifikation im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich). Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen gemäss Abs. 1 lit. a entscheidet die Studiengangleitung.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

  1. einen Nachweis der Deutschund Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Deutsch und Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
  2. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

Nachqualifikationen können im Umfang von bis zu 36 ECTS-Credits verlangt werden. Falls die vorausgesetzten rechtsoder wirtschaftswissenschaftlichen Kompetenzen bei Studienbeginn teilweise noch nicht vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Weitere Einzelheiten zu den Nachqualifikationsleistungen, insbesondere, bis zu welchem Zeitpunkt diese erbracht werden müssen, sind im Anhang geregelt.

Art. 67

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 6a9 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-

lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

c_module C. Module

Art. 7

Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:

  1. Rechtsund wirtschaftswissenschaftliche Module,
  2. Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliche Praxisprojekte (anwendungsorientierte Forschung),
  3. Masterarbeit.

Art. 8 Modulsprachen

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. -- 2 of 5 --

Masterstudiengang Management and Law – ZHAW 414.253.845

d_pruefungen_und_andere_leistungsnachweise D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Art. 911

Leistungsnachweise werden auf einer Notenskala von 6 bis 1 in Viertelnotenschritten bewertet. Für einzelne Leistungsnachweise kann auch die Bewertung «bestanden» oder «nicht bestanden» vergeben werden.

Ein Modul ist bestanden, wenn

  1. die Modulnote mindestens 4,0 beträgt oder
  2. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.

Art. 107

Expertinnen und Experten

Art. 11

Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte eingesetzt werden.

Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.

Art. 12 Nachbesserung

Die Studiengangleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.

Die Nachbesserung von unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.5

Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung.

Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,0 bewertet. Wiederholung von Modulen

Art. 139 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen

Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und Modalitäten fest.

Art. 14 Masterarbeit Credits6 erre E. Studienabs

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 ECTSicht sind. chluss und Masterdiplom

Art. 1510 Titel ZHAW in

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science Management and Law» abgeschlossen. -- 3 of 5 --

414.253.845 Masterstudiengang Management and Law – ZHAW Abschluss des Studiums

Art. 16 Der Mastertitel wird vergeben, wenn

  1. 6 alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und
  2. 90 ECTS-Credits6 erreicht sind.

Art. 179 Abschlussnote Noten der promo ECTS-Credits ge Überzählige ECTS-Credits

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der tionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach wichtet. aus Wahlpflichtmodulen

Art. 188

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Die Studiengangleitung regelt,

  1. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.