der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
414.253.855
Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Art. 2 gestützt auf
a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang International Business.
Art. 2 Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt. Studium und Umfang
Art. 35
Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten.
Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits7. Anrechnung von ECTS- Credits7
Art. 4 An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene
erworbene ECTS-Credits7 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium
Art. 510
Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:5
- Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen,
- gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen.
- Anforderungen an den Bachelorabschluss -- 1 of 5 --
414.253.855 International Business an der ZHAW
Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen.
Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.
- Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen
Art. 689
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
- einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
- die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Art. 6a7 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-
lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.
c_module C. Module
Art. 7
Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.
d_pruefungen_und_andere_leistungsnachweise D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Art. 812
Ein Modul ist bestanden, wenn
- die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
- das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen und Experten
Art. 9 In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass
Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden. -- 2 of 5 --
International Business an der ZHAW 414.253.855 Nachbesserung oder Nachprüfung
Art. 10
Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.
Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung. Wiederholung von Modulen
Art. 1110 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise
des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.
e_studienabschluss_und_masterdiplom E. Studienabschluss und Masterdiplom
Art. 1211 Titel ZHAW in Besteh
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science International Business» abgeschlossen. ensvoraussetzungen
Art. 137 Der Mastertitel wird vergeben, wenn
- alle erforderlichen Module bestanden und
- 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Art. 147 Abschlussnote Noten der prom ECTS-Credits g Überzählige ECTS-Credits
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der otionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ewichtet. aus Wahlpflichtmodulen
Art. 156
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studiengangleitung regelt,
- ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
- wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.