Lexipedia

414.253.855

Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Art. 2 gestützt auf

der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang International Business.

Art. 2 Anhang

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt. Studium und Umfang

Art. 35

Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten.

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits7. Anrechnung von ECTS- Credits7

Art. 4 An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene

erworbene ECTS-Credits7 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium

Art. 510

Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:5

  1. Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen,
  2. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen.
  3. Anforderungen an den Bachelorabschluss -- 1 of 5 --

414.253.855 International Business an der ZHAW

Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.

Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen.

Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.

  1. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen

Art. 689

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

  1. einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
  2. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 6a7 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-

lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

c_module C. Module

Art. 7

Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.

Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.

Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.

d_pruefungen_und_andere_leistungsnachweise D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Art. 812

Ein Modul ist bestanden, wenn

  1. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
  2. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen und Experten

Art. 9 In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass

Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden. -- 2 of 5 --

International Business an der ZHAW 414.253.855 Nachbesserung oder Nachprüfung

Art. 10

Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.

Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung. Wiederholung von Modulen

Art. 1110 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise

des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.

e_studienabschluss_und_masterdiplom E. Studienabschluss und Masterdiplom

Art. 1211 Titel ZHAW in Besteh

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science International Business» abgeschlossen. ensvoraussetzungen

Art. 137 Der Mastertitel wird vergeben, wenn

  1. alle erforderlichen Module bestanden und
  2. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

Art. 147 Abschlussnote Noten der prom ECTS-Credits g Überzählige ECTS-Credits

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der otionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ewichtet. aus Wahlpflichtmodulen

Art. 156

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Die Studiengangleitung regelt,

  1. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.