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414.253.875

Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Art. 2 gestützt auf

der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom 29 Economy Man

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der . Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Circular agement.

Art. 2 Anhang

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt. Studium und Umfang

Art. 3

Der Masterstudiengang kann als Vollzeitoder Teilzeitstudium angeboten werden.

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits. Anrechnung von ECTS- Credits

Art. 4 An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Master-

ebene erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium

Art. 5

Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:

  1. Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens

,50, -- 1 of 4 --

414.253.875 Masterstudiengang Circular Economy Management

  1. Bachelorabschluss in einem naturwissenschaftichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50,
  2. Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
  3. einen mit «gut» bestandenen Nachweis von Englischkenntnissen auf Stufe B2 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Erstoder Hauptsprache (bisherige Schulsprache) ist,
  4. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 6 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-

lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

c_module C. Module

Art. 7

Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.

Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.

Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.

d_pruefungen_und_andere_leistungsnachweise D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Art. 84

Ein Modul ist bestanden, wenn

  1. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
  2. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen und Experten

Art. 95

In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden.

Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion. -- 2 of 4 --

Masterstudiengang Circular Economy Management 414.253.875 Nachbesserung oder Nachprüfung

Art. 105

Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.

Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung. Wiederholung von Modulen

Art. 115 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen

Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und Modalitäten fest.

e_studienabschluss_und_masterdiplom E. Studienabschluss und Masterdiplom

Art. 125 Der Mastertitel wird vergeben, wenn

  1. alle erforderlichen Module bestanden und
  2. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

Art. 135 Abschlussnote Noten der gemäss

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Anhang relevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.

  1. ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen

Art. 145

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Die Studiengangleitung regelt,

  1. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

Art. 155 Titel ZHAW in

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science Circular Economy Management» abgeschlossen.