Die einzelnen Leistungsnachweise werden entweder mit «bestanden» oder «nicht bestanden» oder mittels numerischer Noten bewertet. Die Vergabe von Viertelnoten ist möglich.
Ein unter der Note 4 bewerteter Leistungsnachweis gilt als «nicht bestanden». -- 8 of 15 --
Bachelorund Masterstudiengänge der ZHdK 414.262.1
Eine Bewertung mit den Noten , und ,75 kann, sofern dies in der entsprechenden Modulbeschreibung vorgesehen ist, mit dem Vermerk «Nachbesserung einmal möglich» versehen werden. Ist nach der Nachbesserung die Bewertung des Leistungsnachweises ungenügend, gilt er als «nicht bestanden» oder wird mit entsprechender Note festgehalten.
Die Bewertungskriterien richten sich nach der jeweiligen Studienordnung.
Bei Gruppenarbeiten wird das gemeinsam erzielte Arbeitsprodukt allen Gruppenmitgliedern gleichmässig zugerechnet und entsprechend gleich bewertet.
Die Studierenden erhalten eine Mitteilung, sobald die Bewertungen elektronisch einsehbar sind.