Diese Weisung umfasst vorbehältlich Abs. 2 alle an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) erhobenen Gebühren, namentlich für
- Studiengänge, die nicht unter die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)5 fallen,
- Weiterbildungsveranstaltungen und Dienstleistungen,
- die Wiederholung von Leistungsnachweisen und Prüfungen,
- die Anrechnungen von Vorbildungsleistungen,
- die Benutzung von Infrastruktur,
- die Ausstellung von Dokumenten und weitere administrative Leistungen.
Vom Geltungsbereich ausgenommen sind:
- Gebühren für Leistungen, die die PHZH in Kooperation mit Partnerinstitutionen oder im Auftrag Dritter anbietet und die sich nach den in den entsprechenden Vereinbarungen getroffenen und publizierten Regelungen richten,
- Gebühren für die Vermietung von Räumlichkeiten sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen gemäss Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich4,
- Gebühren, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Bibliothek und der Forschungsbibliothek erhoben werden,
- Gebühren für die Benützung von Einrichtungen der PHZH durch deren Angehörigen, soweit eine Spezialregelung besteht. -- 1 of 12 --
414.410.5 Weisung zu den Gebühren der PHZH
Die Zuständigkeit zur Festlegung und Handhabung liegt auch bei den vom Geltungsbereich ausgenommenen Gebühren bei der Hochschulleitung. Wo Spezialregelungen fehlen, ist die vorliegende Weisung analog anwendbar.
Soweit die Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule6 und die Gebührenordnung der Verwaltungsbehörden7 keine eigenen Regelungen treffen, ist die vorliegende Weisung auch auf jene Gebühren anwendbar. Abgrenzung Gebühr – Drittmittel