Dieses Reglement regelt das Verfahren für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Stände in die Organe und weitere Gremien (Gremien) der Universität sowie der Fakultäten und Institute (Organisationseinheiten):8
- Wissenschaftlicher Nachwuchs (WNW),
- Fortgeschrittene Forschende und Lehrende (FFL),
- Administratives und technisches Personal (ATP).
Für die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich gilt das Reglement nur mit Bezug auf die Wahlen in Gremien der Universität Zürich. Vorbehalt abweichender Zuständigkeiten