Das Evaluationsverfahren bildet zusammen mit den Bereichen Akademische Führung und Lehrevaluation ein integriertes Evaluationskonzept. Dieses ist Teil des Systems zur Strategieund Qualitätsentwicklung der Universität.
Die Universitätsleitung ist für die Bereiche Akademische Führung und Lehrevaluation zuständig und gewährleistet die Koordination mit dem Evaluationsverfahren.
Der Universitätsrat ist für die Evaluation der Universitätsleitung zuständig. Zweck der Evaluation