Dieses Reglement bezweckt, die Angehörigen der Universität Zürich vor sexueller Belästigung und damit in ihrer Würde zu schützen.
Zudem soll verhindert werden, dass als Folge sexueller Belästigung die betroffene Person in ihrer tatsächlichen Gleichstellung am Arbeitsplatz und im Studium behindert und in ihrer Arbeitsleistung, in ihrem Anstellungsverhältnis, beim Studienabschluss oder bei ihrem wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang beeinträchtigt wird.
Schliesslich legt dieses Reglement das Verfahren bei mutmasslicher sexueller Belästigung fest.