der Immobilienverordnung der Universität Zürich vom
- Juni 2018 (ImV UZH)3, beschliesst:
- Allgemeines Zweck und Geltungsbereich
415.117.1
der Immobilienverordnung der Universität Zürich vom
Dieses Reglement regelt die finanzrelevanten Zuständigkeiten und Prozesse im Immobilienwesen der Universität Zürich.
Es gilt für Ausgaben in der laufenden Rechnung und in der Investitionsrechnung für bauliche Projekte der Universität.
Sofern dieses Reglement keine Regelung enthält, gelten die allgemeinen finanzrechtlichen Bestimmungen der Universität Zürich.
In diesem Reglement bedeuten:
415.117.1 Zuständigkeiten im Immobilienwesen der Universität Zürich
Die Universität plant und verwaltet die notwendigen und stellt einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicher.
Über die Bewilligung von einzelnen Vorstudienkrediten oder Pauschalen für mehrere kleine Vorstudienkredite entscheiden
Über die Bewilligung von einzelnen Projektierungs-, Objektund Ausstattungskrediten im Rahmenkredit oder entsprechende Pauschalen entscheiden4
Der Universitätsrat beantragt zuhanden der Bildungsdirektion den Rahmenkredit sowie die Objektkredite in der Zuständigkeit des Kantonsrates. -- 2 of 5 --
Zuständigkeiten im Immobilienwesen der Universität Zürich 415.117.1
Zusatzkredite werden von der gemäss der neuen Gesamtsumme des Kredits zuständigen Instanz bewilligt. Berichterstattung
berichterstattung zuhanden von Universitätsleitung und Universitätsrat.
Die Projektsteuerung ist für die strategische Steuerung des Projekts verantwortlich. Sie stellt die Einhaltung der Kredite sicher. Fehlt eine Projektsteuerung, obliegt diese Aufgabe den jeweiligen Linienverantwortlichen.
Die Projektsteuerung legt die Rahmenbedingungen für das Projekt fest, namentlich bezüglich Qualität, Leistung, Kosten und Terminen, und überwacht deren Einhaltung.
Die Gesamtprojektleitung unterstützt mit der Berichterstattung die Projektsteuerung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Berichterstattung umfasst insbesondere Informationen über wichtige Vergaben, den Umgang mit der Reserve sowie das Änderungsmanagement bei allen zu einem Projekt gehörenden Teilkrediten.4 Gesamtprojektleitung
Die Gesamtprojektleitung ist für die operative Leitung des Projekts zuständig. Sie optimiert Aufwand und Nutzen und verantwortet das Gesamtresultat hinsichtlich Leistung, Kosten und Terminen.
Die Gesamtprojektleitung bewirtschaftet den Vorstudien-, Projektierungsund Objektkredit sowie die Mittel für die Ausstattung zuhanden der Projektsteuerung.
Sie unterbreitet den universitären Gremien mit der Beantragung des Objektkredits eine Schätzung der Mittel für den Ausstattungskredit. Vergaben für an der Universität geführte Projekte
Über Vergaben im Rahmen von Vorstudien-, Projektierungs-, Objektund Ausstattungskrediten für an der Universität geführte Projekte entscheiden
415.117.1 Zuständigkeiten im Immobilienwesen der Universität Zürich
Die Aufteilung von Vergaben zur Umgehung der Schwellenwerte ist unzulässig.
Die Verarbeitung der Kreditorenrechnungen aus den Vergaben erfolgt gemäss den Einstellungen in den Systemen der Universität. Vergaben für beim Hochbauamt beauftragte Projekte
Für Vergaben im Rahmen von Vorstudien-, Projektierungs-, Objektund Ausstattungskrediten für beim Hochbauamt beauftragte Projekte gelten vorbehältlich Abs. 3 die Regelungen des Hochbauamts.4
Das Hochbauamt stellt prozessual kurze Durchlaufzeiten sicher.
Über folgende Vergaben des Hochbauamts entscheidet die Direktorin oder der Direktor Immobilien und Betrieb:
Die Anweisungsberechtigung für Kreditorenrechnungen aus den Vergaben unterliegt den Regelungen des Hochbauamts. Bewirtschaftung Reserve
Die Reserve für alle baulichen Projekte der Universität wird pro Reserveposition geplant und durch die jeweilige Gesamtprojektleitung bewirtschaftet.
Die zuständige Projektsteuerung beschliesst über die Nutzung der Reservepositionen für Unvorhergesehenes, für Zusatzbestellungen sowie für Umbuchungen ausserhalb der Reserveposition für Vergabeeffekte. Planung der Ausstattung
Die Gesamtprojektleitung legt den Prozess und die Eckwerte für die Planung der Ausstattung zuhanden der Projektleitung Nutzer und Betrieb fest.
Die Projektleitung Nutzer und Betrieb erarbeitet eine Schätzung der benötigten Mittel für die Ausstattung. Sie stellt sicher, dass die Nutzervertretungen mit der für die Beschaffung Mobilien zuständigen Stellen eine geeignete Ausstattung festlegen. Sie definiert die baulich relevanten Ausstattungsmerkmale wie Anforderungen an Statik oder Anschlüsse.
Die Nutzervertretungen und die für die Beschaffung Mobilien zuständige Stelle legen eine qualitativ und wirtschaftlich optimale Ausstattung fest. Sie können bei Bedarf weitere Stellen wie die Fakultätsleitung oder die Technologiekommission beiziehen. -- 4 of 5 --
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Erhöhungen der Mittel für den Ausstattungskredit erfordern einen gemeinsamen Antrag der Direktionen Immobilien und Betrieb sowie Finanzen und Personal.