Ausgehend von der in § 4 des Gesetzes über die Universität 4 verankerten Verpflichtung zur Sicherung der Qualität in der etabliert die Universität Zürich neben anderen Instrumenten die studentische Beurteilung von Lehrveranstaltungen als Instrument der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Durch dieses Instrument soll ein kontinuierlicher Austausch einerseits zwischen Studierenden und Dozierenden sowie anderseits zwischen Dozierenden und den für die Lehre verantwortlichen Personen der Universität Zürich über Fragen der Lehre angeregt werden. Dieser interne Prozess der Reflexion der Lehre dient der Förderung einer sehr guten Lehrqualität und einer hochstehenden Lehrkultur.
Mit der Einführung studentischer Lehrveranstaltungsbeurteilungen im Rahmen der systematisch durchgeführten Befragungen der Studierenden werden folgende Ziele angestrebt:
- Die Studierenden tragen durch ihre Rückmeldungen an die Dozierenden zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Lehre bei.
- Die Dozierenden erhalten durch die Rückmeldungen der Studierenden Hinweise zur Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Lehre. Die Dozierenden treten mit ihren Studierenden in einen Dialog über ihre Lehre.
- Die für die Studienprogramme verantwortlichen Personen sowie die Dekaninnen oder Dekane erhalten Informationen über die Qualität der Lehrveranstaltungen in den Studienprogrammen und Instituten oder Seminaren ihres Zuständigkeitsbereiches. Sie treten mit ihren Dozierenden in einen Dialog über die Lehre, können entsprechend Massnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lehrqualität in ihrem Studienprogramm ableiten und diese stufengerecht innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches umsetzen.
- Die Universitätsleitung erhält von den Dekaninnen oder Dekanen Informationen über die Beurteilung der Qualität von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden, welche in strategische Überlegungen zur Entwicklung der Lehre einfliessen können. -- 1 of 6 --
415.121 Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden – R Geltungsbereich und Zuständigkeiten