Die Universität sorgt für eine hochstehende Forschung und Lehre, einschliesslich der universitären Weiterund Fortbildung. Im Bereich der Lehre richten sich die Leistungen nach der eidgenössischen Medizinalgesetzgebung.
Über diesen Grundauftrag hinaus setzt sich die Universität für den akademischen Nachwuchs ein und fördert besondere Forschungsvorhaben unter Berücksichtigung ihrer Qualität und strategischen Ausrichtung sowie besondere Lehrleistungen.
Sie überprüft regelmässig die Leistungen in Forschung, Lehre sowie universitärer Weiterund Fortbildung anhand von Qualitätsindikatoren wie Publikationen in Fachzeitschriften, Leistungen bei Patenten oder Beiträgen an Konferenzen. Die Überprüfung kann zudem anhand quantitativer, personenbezogener Indikatoren erfolgen. Aufgrund der Ergebnisse ermittelt die Universität ihren Bedarf an universitären Leistungen in den Vertragsspitälern.
Die Universität unterstützt die Gesundheitsdirektion und die Vertragsspitäler bei der Sicherstellung einer hochstehenden Gesundheitsund Patientenversorgung.