Funktionszulagen entschädigen Professorinnen und Professoren für besondere Leitungsfunktionen mit erhöhter Führungsverantwortung.
Sind die Voraussetzungen für mehrere Funktionszulagen während des gleichen Zeitraums gegeben, wird nur die betragsmässig höchste Zulage ausgerichtet.
Vorbehalten bleiben Entschädigungen gemäss dem Reglement über die leistungsabhängige Entschädigung für die Führung von vorwiegend dienstleistungserbringenden Organisationseinheiten an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich vom 24. Februar 20034. Andere Ämter und Aufgaben im Rahmen der universitären Selbstverwaltung