Inhalt, Verlauf und Ergebnis der mündlichen Habilitationsleistung werden in einem Protokoll zusammengefasst.
Das zuständige Fakultätsorgan entscheidet über Annahme oder Ablehnung der mündlichen Habilitationsleistung.
Der Entscheid wird der Habilitandin oder dem Habilitanden schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid ist zu begründen.
Wird die mündliche Habilitationsleistung abgelehnt, kann sie wiederholt werden.
Der Entscheid über die definitive Ablehnung der mündlichen Habilitationsleistung beendet das Habilitationsverfahren. Fakultätsantrag an die Erweiterte Universitätsleitung