Vor der Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung fordert die Dekanin oder der Dekan die Habilitandin oder den Habilitanden auf, drei schriftlich kommentierte Themenvorschläge für einen wissenschaftlichen Vortrag einzureichen. Keines der Themen darf aus dem engeren Gebiet der schriftlichen Habilitationsleistung stammen.
Die Fakultätsversammlung wählt aus diesen Vorschlägen ein Thema aus und lädt die Habilitandin oder den Habilitanden zu einem Vortrag ein. Der Habilitandin oder dem Habilitanden wird die Themenwahl drei Wochen vor dem Vortrag durch das Dekanat mitgeteilt. Die Fakultätsversammlung kann die eingereichten Themenvorschläge auch zurückweisen und neue Themenvorschläge einfordern.
Die mündliche Leistung besteht aus einem 25 Minuten dauernden Probevortrag und einem daran anschliessenden rund 25 Minuten dauernden Kolloquium vor der Fakultätsversammlung.
Die Habilitandin oder der Habilitand hat dadurch den Nachweis wissenschaftlicher Kompetenz sowie der Befähigung zur Vermittlung eines wissenschaftlichen Gegenstandes in didaktisch-methodisch fundierter Weise zu erbringen.
Wird die mündliche Habilitationsleistung als ungenügend beurteilt, erhält die Habilitandin oder der Habilitand im Rahmen des laufenden Habilitationsverfahrens einmal Gelegenheit zur Wiederholung. Dabei müssen drei neue Themenvorschläge eingereicht werden.