Der Fakultätsvorstand prüft auf Antrag der Titularprofessorin oder des Titularprofessors vor Ablauf der Ernennungsdauer, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Titularprofessur erfüllt sind. Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Ernennungsdauer einzureichen.
Der Fakultätsvorstand stellt Antrag an die Fakultätsversammlung auf Verlängerung oder Nichtverlängerung der Titularprofessur. Gestützt auf die Stellungnahme des Fakultätsvorstands, beschliesst die Fakultätsversammlung über die Verlängerung oder Nichtverlängerung.
Beschliesst die Fakultätsversammlung die Verlängerung der Titularprofessur, stellt sie Antrag an die Erweiterte Universitätsleitung.
Eine Nichtverlängerung der Titularprofessur teilt die Dekanin oder der Dekan direkt der betreffenden Person mit. -- 2 of 3 --
TPV ThF 415.409 Schlussbestimmung