Diese Rahmenverordnung regelt das Bachelorund Masterstudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Fakultät) der Universität Zürich (UZH).
Diese Rahmenverordnung gilt sinngemäss für die besonderen Programme (insbesondere Notariatsprogramm) gemäss der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich vom 27. August 2018 (VZS)3.
Fakultätsübergreifende Studiengänge sowie hochschulübergreifende Doubleund Joint-Degree-Studiengänge werden in separaten Rahmenverordnungen geregelt.
Über Fragen, die in dieser Rahmenverordnung und in der Studienordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Fakultätsvorstand. Ausführende Bestimmungen