Die einzelnen Studiengänge sind kostendeckend durchzuführen. Die Studienkommission setzt zur Erreichung der Kostendeckung die minimal erforderliche Zahl der Studierenden fest.
Die Kosten werden von den Studierenden und den Teilnehmenden einzelner Module oder Teilen davon sowie von allfälligen Sponsoren getragen.
Die Studiengebühren für einen CAS-Studiengang betragen zwischen Fr. 8000 und Fr. 15 000.
Die Studiengebühren für einen LL. M.-Studiengang betragen zwischen Fr. 25 000 und Fr. 50 000.
Die Studiengebühren für Besuche einzelner Module oder Teilen davon werden vom Fakultätsvorstand festgelegt. -- 11 of 13 --
415.416.3 CAS und LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht
Bei einem Wechsel des Weiterbildungsstudiengangs sind die jeweils für den neu gewählten Studiengang festgelegten Studiengebühren massgebend, wobei ein Wechsel nur zu einem umfangreicheren Weiterbildungsstudiengang, namentlich von einem CAS in einen LL. M.-Studiengang, zulässig ist.
Die Studiengebühren können auf Antrag an die Studienkommission ganz oder teilweise erlassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Reduktion der Studiengebühren bei einer genehmigten Teildispensation aufgrund der Anrechnung von Studienleistungen aus einem äquivalenten Programm einer inoder ausländischen universitären Hochschule oder bei einem freiwilligen Verzicht der Studentin bzw. des Studenten auf Leistungen des Studiengangs.
In den Studiengebühren sind mit Ausnahme der nicht während des Studiengangs abgegebenen Lehrmittel sowie der Exkursionen sämtliche Gebühren eingeschlossen.
Die Rechnungsführung richtet sich nach dem Finanzreglement der Universität Zürich.