Diese Verordnung regelt das Verfahren über die Ernennung und Verlängerung der Titularprofessur an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF).
Sie stützt sich auf die Rahmenverordnung über die Titularprofessur an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO TP)4 und konkretisiert diese nach Massgabe der besonderen Voraussetzungen für die RWF.
Soweit die TPV RWF keine Bestimmungen enthält, gilt unmittelbar die RVO TP. Voraussetzung zur Ernennung