Es wird zwischen Anerkennung und Anrechnung von Leistungen unterschieden. Anerkannte Leistungen sind nicht Bestandteil des Abschlusses, werden aber im Leistungsausweis sowie im Academic Record aufgeführt. Angerechnete Leistungen sind Bestandteil des Abschlusses.
Auf Antrag kann der Doktoratsausschuss gleichwertige Leistungen, die ausserhalb des gewählten Lehrveranstaltungsprogramms erbracht worden sind, anrechnen.
Die Doktoratsordnung kann für einzelne Programme eine Obergrenze für die von ausserhalb der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erlangten anrechenbaren ECTS Credits festlegen.
Leistungen, die vor Aufnahme des Doktoratsprogramms erbracht wurden, kann die oder der Prüfungsdelegierte für den Doktoratsabschluss anrechnen, wenn es sich um Leistungen auf dem Niveau des Doktoratsprogramms handelt.
ECTS Credits, die bereits für einen Abschluss angerechnet wurden, können nicht nochmals für ein Doktoratsprogramm angerechnet werden.
Wurden Pflichtmodule bereits auf Masterstufe erfolgreich besucht und an den Abschluss angerechnet, so kann die oder der Prüfungsdelegierte bewilligen, diese Module im Doktoratsstudium durch Module des Wahlpflichtbereichs zu ersetzen.