Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag und einer Diskussion zum Thema der Dissertation. Sie dauert in der Regel etwa eine Stunde.
Die Öffentlichkeit ist zur Verteidigung zugelassen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Doktoratsauschuss mit Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten die Öffentlichkeit ausschliessen.
Die Verteidigung muss innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung zum Doktoratsabschluss stattfinden.
Zur Verteidigung werden alle Professorinnen und Professoren des Lehrbereichs und ggf. externe Korreferentinnen oder Korreferenten eingeladen. Den Vorsitz führt die oder der Vorsitzende des Doktoratsausschusses; im Verhinderungsfall übernimmt ein anderes Mitglied des Doktoratsausschusses den Vorsitz.
Die anwesenden Professorinnen und Professoren des Lehrbereichs legen die Note für die Verteidigung fest. Die Verteidigung gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht wird.
Eine ungenügende Verteidigung muss innerhalb eines halben Jahres wiederholt werden. Ist die Note auch in der Wiederholung nicht genügend, so erfolgt eine endgültige Abweisung. Gesamtbewertung