In jedem Fall ist ein schriftlich begründetes Abmeldungsgesuch spätestens zwei Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arztzeugnis) bei der Studienprogrammdirektorin oder dem Studienprogrammdirektor einzureichen.
Bei Leistungsnachweisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere schriftliche Arbeiten), kann vor Ablauf der Abgabefrist ein Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden.
Die Studienprogrammdirektorin oder der Studienprogrammdirektor entscheidet über die Bewilligung des Gesuchs. Wird das Gesuch nicht bewilligt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
In Zweifelsfällen kann die Studienprogrammdirektorin oder der Studienprogrammdirektor eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt einbeziehen.
Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einem Leistungsnachweis ohne Abmeldung fern oder reicht sie oder er ein Gesuch verspätet ein, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. Leistungsbewertung