Dem Zentrum stehen ein Pool von Laborräumen und eine hungsstation zur Verfügung. Die Laborräume werden projektbezogen qualifizierten Forschungsgruppenleiterinnen und Forschungsgruppenleitern temporär zur Verfügung gestellt. Dies schränkt den Anspruch jeder Klinik, jedes Instituts oder jeder Abteilung auf eine Grundausstattung nicht ein.
Die Zuteilung soll insbesondere der Förderung von zukunftsträchtigen Forschungsprojekten von Nachwuchsgruppen und von Projekten im Rahmen der fakultären Schwerpunkte dienen.
Freie und frei werdende Forschungsflächen am Universitätsspital gehen in den Zentrumspool über und können von einer Klinik, einem Institut oder einer Abteilung zur Nutzung beantragt werden. -- 6 of 7 --
1.1.01 - 31 Verordnung über das Zentrum für Klinische Forschung 415.435
Grundlagenwissenschaftliche klinische Forschung geschieht im Laborbereich des Universitätsspitals, speziell im Universitätsspital- Labortrakt und den durch die Universität zusätzlich zugeteilten externen Forschungsflächen.
Probandenund patientenorientierte klinische Forschung kann in einer klinischen Forschungsstation im Kernbereich des Universitätsspitals durchgeführt werden. Die Benutzung der klinischen Forschungsstation wird durch eine separate Aufsichtskommission in Absprache mit dem Direktorium vorgenommen und durch ein Reglement geregelt, das der Genehmigung durch den Universitätsrat unterliegt.