Das vollständige Gesuch wird schriftlich an die stellvertretende Dekanin oder den stellvertretenden Dekan gestellt.
Die stellvertretende Dekanin oder der stellvertretende Dekan prüft das Gesuch auf Vollständigkeit der Unterlagen gemäss § 8 und leitet es an den zuständigen Fachbereich mit einer Empfehlung über das Eintreten oder Nichteintreten weiter.
Die Fachvertreterin oder der Fachvertreter des zuständigen Fachbereichs vertritt das Gesuch vor den Mitgliedern des Fachbereichs.
Fällt die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Mitglieder des Fachbereichs positiv aus, wird das Gesuch vom Fachbereich zusammen mit einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens an die Beförderungskommission weitergeleitet. -- 4 of 7 --
Titel «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» 415.436
Sind die Anforderungen für die Durchführung des Verfahrens offensichtlich nicht erfüllt, stellt der Fachbereich einen begründeten Antrag an die stellvertretende Dekanin oder den stellvertretenden Dekan auf Nichteintreten. Die stellvertretende Dekanin oder der stellvertretende Dekan erlässt eine begründete Verfügung. In diesem Fall kann zu einem späteren Zeitpunkt einmalig ein neues Gesuch eingereicht werden. Begutachtung des Gesuchs