Die Habilitandin oder der Habilitand legt ihre oder seine Eigenständigkeit in Lehre, Forschung und gegebenenfalls in der Gesundheitsund Patientenversorgung im Rahmen des Habilitationsgesuchs dar.
Die Fähigkeit, das Fachgebiet angemessen universitär zu vertreten, wird in erster Linie mittels akademischer Kriterien erfasst. Dazu gehören die Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln, Patentanmeldungen, Auslandaufenthalte, internationale Vernetzung, Vortragstätigkeit an internationalen wissenschaftlichen Tagungen, Auszeichnungen, Preise sowie weitere akademische Leistungen.
Will die Kandidatin oder der Kandidat in einem klinischen Fach habilitieren, verfügt sie oder er über eine abgeschlossene fachärztliche Weiterbildung im Fachgebiet der Habilitation und weist, wo vorhanden, einen entsprechenden, in der Schweiz anerkannten Titel als Fachärztin oder Facharzt vor.
Die Beförderungskommission entscheidet über die Erfüllung der Anforderungen. Dabei kann sie in begründeten Ausnahmefällen auf einzelne Anforderungen verzichten. Habilitationsschrift