Das IRM verfügt über ein Aufsichtsgremium. Dieses beaufsichtigt die strategische und finanzielle Führung des IRM.
Das Aufsichtsgremium setzt sich zusammen aus der Dekanin oder dem Dekan der MeF, einer weiteren Vertretung aus dem Fakultätsvorstand der MeF, einer Vertretung der Direktion Finanzen der UZH sowie mindestens einer oder einem von der Universitätsleitung eingesetzten Expertin oder Experten aus dem rechtsmedizinischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich.9
Die Dekanin oder der Dekan führt den Vorsitz im Aufsichtsgremium.
Die Stellvertretungen der Mitglieder werden im Rahmen der geltenden organisationsrechtlichen Vorgaben gewährleistet.9
Die Mitglieder der Direktion IRM nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teil.
Das Aufsichtsgremium kann sachverständige Personen als ständige Gäste oder für einzelne Geschäfte mit beratender Stimme beiziehen. Organe des IRM