Wird das Verfahren fortgesetzt, erfolgt die mündliche Leistung im Rahmen einer öffentlichen Probevorlesung der Kandidatin oder des Kandidaten. Sie oder er hat der VS-K BG hierfür drei Themen einzureichen. Die VS-K BG wählt daraus ein Thema aus; und das Dekanat teilt dies der Kandidatin oder dem Kandidaten drei Wochen vor dem Vorlesungstermin mit.
Die mündliche Leistung besteht aus einer 35 Minuten dauernden Probevorlesung und einer daran anschliessenden zehnminütigen Diskussion.
Die Probevorlesung soll das Thema im Bereich des wissenschaftlichen Profils der Kandidatin oder des Kandidaten auf wissenschaftlichem Niveau allgemeinverständlich und schlüssig darlegen. Die Vorlesung kann in einer Landessprache oder in Englisch gehalten werden. Die Präsentation soll einerseits die didaktischen Fähigkeiten der Lehre für die Studierenden unter Beweis stellen und anderseits neueste Forschungsergebnisse vorstellen.
Ist die Kandidatin nicht Tiermedizinerin oder der Kandidat nicht Tiermediziner, muss das Thema der öffentlichen Probevorlesung einen eindeutigen Bezug zur Tiermedizin haben. -- 4 of 7 --
Verordnung über die Titularprofessur (TPV VSF) 415.446
Bei an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich habilitierten Personen wird auf die mündliche Leistung verzichtet.
Inhalt und Verlauf sowie das Ergebnis über die Beurteilung werden in einem Protokoll zusammengefasst. Entscheid über die mündliche Leistung