Das Doktorat gemäss Promotionsverordnung vom 8. Juli 2009 (PVO 2009) wird auf das Frühjahrssemester 2023 geschlossen.
Die Doktorierenden können vor der Einleitung des Promotionsverfahrens gemäss §§ 14 ff. PVO 2009 wählen, ob sie in das Doktorat gemäss dieser PromVO übertreten oder ihr Doktorat gemäss alter Ordnung abschliessen.
Kann das Doktorat bis Frühjahrssemester 2023 nicht abgeschlossen werden, erfolgt die Überführung in das Doktorat gemäss dieser PromVO.
Bei einem Wechsel oder einer Überführung in das Doktorat gemäss dieser PromVO konstituiert die Graduiertenschule in Absprache mit den Doktorierenden die Betreuungsoder Promotionskommission. Die für den Abschluss des Doktorats geltenden Bedingungen sowie die noch fehlenden Leistungen werden in der Doktoratsvereinbarung festgehalten.
OS 73, 557; Begründung siehe ABl 2018-10-26.
Inkrafttreten: 1. Januar 2019.
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