In jedem Fall ist ein schriftlich begründetes Abmeldungsgesuch spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arztzeugnis) bei der oder dem Modulverantwortlichen einzureichen.
Bei Leistungsnachweisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere schriftliche Arbeiten), kann vor Ablauf der Abgabefrist ein Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden. -- 6 of 15 --
Rahmenverordnung der Philosophischen Fakultät 415.455.1
Die oder der Modulverantwortliche entscheidet über die Bewilligung des Gesuchs. Wird das Gesuch nicht bewilligt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
In Zweifelsfällen kann die Studiendekanin oder der Studiendekan eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt einbeziehen.
Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einem Leistungsnachweis ohne Abmeldung fern oder reicht sie oder er ein Gesuch verspätet ein, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. Leistungsbewertung