Die vorliegende Verordnung regelt die Organisation der enarbeit in der Lehrerinnenund Lehrerbildung für Maturitätsschulen an der Universität Zürich (UZH).
Die Organisation der Zusammenarbeit zielt auf eine qualitativ hochstehende Ausbildung von Lehrpersonen für Maturitätsschulen.
Die UZH arbeitet mit allen an der Ausbildung Beteiligten zusammen.
Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere mit Schulen, für die der Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» qualifiziert: Gymnasien, Fachmittelschulen, Berufsmaturitätsschulen, Handelsbzw. Wirtschaftsmittelschulen sowie Informatikmittelschulen.