Für die Betreuung von Studierenden im Rahmen des Hospitationspraktikums gemäss §§ 20–22 der Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» (StO LfM) vom 11. Dezember 2015 beträgt die Entschädigung an die Lehrperson pro Hospitationspraktikum
- für eine/n oder zwei Studierende/n: Fr. 200
- für jede/n weitere/n Studierende/n: Fr. 50
Für die Betreuung von Studierenden bei Übungslektionen gemäss §§ 23–26 StO LfM beträgt die Entschädigung an die Lehrperson für jede durch Studierende erteilte Lektion Fr. 105
Für die Betreuung von Studierenden im Rahmen eines Unterrichtspraktikums gemäss §§ 27 ff. StO LfM beträgt die Entschädigung an die Praktikumslehrperson pro Unterrichtspraktikum
- im ersten Praktikum, in dem die/der Studierende 30 Lektionen unterrichtet: Fr. 3000
- im ersten Praktikum mit reduziertem Umfang oder im zweiten Praktikum im einzigen Unterrichtsfach, in dem die/der Studierende 25 Lektionen unterrichtet: Fr. 2500
- im Praktikum im zweiten oder im zusätzlichen Unterrichtsfach, in dem die/der Studierende 20 Lektionen unterrichtet: Fr. 2000
Für die zusätzliche Betreuung des von den Studierenden im Rahmen des ersten Unterrichtspraktikums gemäss §§ 27–29 StO LfM zu erstellenden Praktikumsjournals beträgt die Entschädigung an die Lehrperson: Fr. 200
Werden Praktika gemäss Abs. 3 von mehreren Lehrpersonen betreut, erfolgt die Auszahlung anteilsmässig. Die Anteile orientieren sich an der Anzahl der durch die/den Studierende/n erteilten Lektionen.
Werden Praktika gemäss Abs. 3 vorzeitig abgebrochen, erfolgt die Auszahlung pro rata. Für jede durch die Studierenden erteilte Lektion beträgt die Entschädigung Fr. 100. Zusätzlich werden pauschal Fr. 200 für den organisatorischen Aufwand ausbezahlt. Schulübergreifende Koordination der berufspraktischen Prüfungen