Voraussetzung für die Durchführung der mündlichen Leistung ist der befürwortende Entscheid der Fakultätsversammlung über die Fortsetzung des Verfahrens.
Die mündliche Leistung besteht aus einem 25 Minuten dauernden Probevortrag und einem daran anschliessenden rund 25 Minuten dauernden Kolloquium vor der Fakultätsversammlung. Das Kolloquium wird von der zuständigen Prodekanin oder dem zuständigen Prodekan geleitet.
Der Probevortrag soll ein selbstgewähltes Thema im Bereich des wissenschaftlichen Profils der Kandidatin oder des Kandidaten auf wissenschaftlichem Niveau allgemeinverständlich darlegen. * https://www.phil.uzh.ch/dam/jcr:00000000-1f41-0c2d-ffff-ffffc9175074/140411_ PhF_Laufbahnkommission_GO.pdf -- 2 of 4 --
Verordnung über die Titularprofessur (TPV PhF) 415.459 Entscheid über die mündliche Leistung