Die mündliche Habilitationsleistung besteht aus einer öffentlichen, in der Regel 30-minütigen Probelehrveranstaltung.
An der Probelehrveranstaltung soll ein abgegrenztes Thema innerhalb des beantragten Lehrgebiets, jedoch ausserhalb des Forschungsgebiets der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, auf wissenschaftlichem Niveau von Bacheloroder Masterstudiengängen didaktisch angemessen vermittelt werden.
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller schlägt der Kommission Themen für die Probelehrveranstaltung mit Angabe des Studienniveaus vor. Die vorgeschlagenen Themen dürfen in der Habilitationsschrift nicht direkt behandelt worden sein.
Die Kommission wählt ein Thema aus. Sie kann die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller auffordern, weitere Vorschläge einzureichen. -- 3 of 8 --
Die Mitglieder der Fakultätsversammlung und alle Institutsangehörigen werden auf elektronischem Weg zur Probelehrveranstaltung eingeladen.
Die anwesenden Fakultätsmitglieder, die nicht der Kommission angehören, können sich unter Ausschluss der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers zur Probelehrveranstaltung unmittelbar nach deren Beendigung mündlich äussern.