Diese Verordnung regelt das Verfahren über die Ernennung zur Titularprofessorin oder zum Titularprofessor und die Verlängerung der Titularprofessur an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (UZH).
Sie stützt sich auf die Rahmenverordnung über die Titularprofessur an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO TP) und konkretisiert diese nach Massgabe der besonderen Voraussetzungen für die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät.
Soweit die TPV MNF keine Bestimmungen enthält, gilt unmittelbar die RVO TP.