Die Vereinbarung tritt auf den Beginn des Kalenderjahres in Kraft, nachdem mindestens die vier Kantone Zürich, Luzern, Schwyz und Zug den Beitritt erklärt haben, frühestens auf 2004.
Die erste Abgeltungsperiode beginnt in dem Jahr, in dem die Vereinbarung in Kraft tritt. Anhang 1 Liste der überregionalen Kultureinrichtungen Kanton Zürich Opernhaus Zürich Schauspielhaus Zürich Tonhalle Zürich Kanton Luzern Kulturund Kongresszentrum Luzern (KKL) Luzerner Theater Luzerner Sinfonieorchester -- 5 of 7 --
440.6 Interkantonale Kulturlastenvereinbarung Anhang 2 Zusatzprotokoll der Kantone Luzern und Zug Die Kantone Luzern und Zug erklären zu Art. 2 Abs. 3 Folgendes: In Berücksichtigung des eigenen Angebotes im Theater Casino Zug hat der Kanton Zug nur für 60% der vorgesehenen 80% (= 100%) des kulturellen Angebotes des KKL mit überregionaler Ausstrahlung Abgeltungen zu leisten. Anhang 310 Zusatzprotokoll der Kantone Zürich und Aargau Die Kantone Zürich und Aargau erklären zu Art. 11 Folgendes:
Aufgrund des vielfältigen Kulturangebots des Kantons Aargau, das auch von Zürcher Besuchenden in Ergänzung zu ihrem überregionalen Kulturangebot genutzt wird, reduziert sich die errechnete Aargauer Abgeltung um 16%.
Nach Abschluss der 6. Abgeltungsperiode gemäss Art. 8 der Vereinbarung wird über die Berechtigung und den Umfang der gewährten Reduktion neu verhandelt. Anhang 49 Zusatzprotokoll der Kantone Zürich und Uri Die Kantone Zürich und Uri erklären zu Art. 11 Folgendes:
Aufgrund des überregional bedeutenden Angebots im Theater(uri) reduziert sich die für das Schauspielhaus Zürich errechnete Urner Abgeltung um 15% auf 85%.
Nach Abschluss der 6. Abgeltungsperiode gemäss Art. 8 der Vereinbarung wird über die Berechtigung und den Umfang der gewährten Reduktion neu verhandelt. -- 6 of 7 --
Interkantonale Kulturlastenvereinbarung 440.6 Anhang 58