Ein komplexer Strafrechtsfall im Sinne von § 13 Abs. 2 liegt bei den nachfolgenden Delikten vor:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
551.101
(vom 6. Juli 2005)1
(vom 6. Juli 2005)1
Der Regierungsrat,
gestützt auf § 35 Abs. 1 lit. a des Polizeiorganisationsgesetzes (POG)
vom 29. November 20042,
beschliesst:
Komplexe
Strafrechtsfälle
Ein komplexer Strafrechtsfall im Sinne von § 13 Abs. 2 liegt bei den nachfolgenden Delikten vor:
. Vorsätzliche Tötung (
StGB3,
. Mord (
StGB),
. Totschlag (
StGB),
. Tötung auf Verlangen (
StGB),
. Kindestötung (
StGB),
. Schwere Körperverletzung (
StGB),
. Fahrlässige Tötung (
StGB) im Bereich der medizinischen Kunstfehler,
. Körperverletzung (
–125 StGB) im Bereich der medizinischen Kunstfehler,
. Qualifizierter Diebstahl (
Ziff. 2 und 3 StGB),
. Raub ( Raub; Rau
StGB) in folgenden Fällen: bandenmässiger b mit Körperverletzungsoder Todesfolgen; Raub, bei dem eine Schusswaffe abgefeuert wurde,
. Qualifizierte Erpressung ( Fällen: gewerbsmässige, fortg
Ziff. 2–4 StGB) in folgenden esetzte oder räuberische Erpressung; Erpressung mit Androhung erheblicher Rechtsgutverletzungen,
StGB),
. Geiselnahme (
StGB),
. Brandstiftung (
StGB),
. Sprengstoffdelikte (
–226 StGB), ausgenommen leichte Fälle,
. Kriminelle Organisation (
StGB),
. Geldwäscherei (
StGB),
StGB),
–322octies StGB)
Abs. 1 gilt auch dann, wenn sich der Tatverdacht auf Versuch, Anstiftung oder Teilnahme beschränkt.
Ein komplexer Strafrechtsfall im Sinne von § 13 Abs. 2 liegt ferner vor, wenn
Ein komplexer Strafrechtsfall im Sinne von § 13 Abs. 2 POG liegt ferner vor, wenn
beitung aller Strafrechtsfälle, ausgenommen:
Die Kantonspolizei bearbeitet im ganzen Kanton die komplexen Strafrechtsfälle und die von den Bundesbehörden delegierten Verfahren.
Sie stellt die kriminalpolizeiliche Grundversorgung sicher, vorbehältlich der Zuständigkeit der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur sowie weiterer kommunaler Polizeien, denen gemäss § 20 lit. a POG Aufgaben übertragen worden sind.
Im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Polizeien ist die Kantonspolizei zum Handeln befugt. Stadtpolizei Zürich
Auf dem Gebiet der Stadt Zürich stellt die Stadtpolizei Zürich die kriminalpolizeiliche Grundversorgung sicher. Dazu gehören auch Verfahren bei folgenden Delikten:
StGB), einschliesslich Fälle gemäss § 3, -- 3 of 8 --
StGB), ausgenommen bandenmässiger Raub, Raub mit schweren Körperverletzungsfolgen oder mit Todesfolgen und Raub, bei dem eine Schusswaffe abgefeuert wurde,
StGB),
Die Stadtpolizei ist ferner zuständig für Verfahren im Zusammenhang mit
Sind Kinder oder Jugendliche als Täter oder Geschädigte beteiligt, ist die Stadtpolizei ferner bei folgenden Delikten, einschliesslich Fälle gemäss §§ 2 und 3, zuständig:
StGB), ausgenommen Raub mit schweren Körperverletzungsfolgen oder mit Todesfolgen und Raub, bei dem eine fe abgefeuert wurde,
StGB), ausgenommen gewerbsmässige oder räuberische Erpressung sowie Erpressung mit Androhung erheblicher Rechtsgutverletzungen.
Die Zuständigkeit der Stadtpolizei Zürich bleibt auch dann bestehen, wenn Adressen für an ein IP-Netzwerk angeschlossene Rechner (Internet-Protokoll-Adressen/IP-Adressen) und Auskünfte gemäss
BÜPF erhoben werden müssen oder bewilligungsfreie verdeckte Ermittlungen erforderlich sind.
Für den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Führungspersonen durch die Stadtpolizei erlässt die zuständige städtische Behörde die dienstrechtlichen Bestimmungen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 BVE. Stadtpolizei Winterhur
Winterthur zuständig für:
. Einfache Körperverletzung (
StGB),
. Unterlassung der Nothilfe (
StGB),
. Falscher Alarm (
StGB),
StGB),
StGB),
StGB),
. Unrechtmässige Aneignung (
StGB),
. Sachentziehung (
StGB),
. Sachbeschädigung (
StGB),
StGB),
. Zechprellerei (
StGB),
. Drohung (
StGB), ausgenommen Fälle, die in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft IV fallen,
. Nötigung (
StGB),
. Hausfriedensbruch (
StGB), -- 5 of 8 --
StGB)
. Urkundenfälschung (
StGB),
. Fälschung von Ausweisen (
StGB),
. Grenzverrückung (
StGB),
StGB),
. Landfriedensbruch (
StGB),
. Rassendiskriminierung (
StGB),
. Störung des Totenfriedens (
StGB),
. Amtsanmassung (
StGB),
. Verweisungsbruch (
StGB),
. Falsche Anschuldigung (
StGB),
. Begünstigung (
StGB),
Die Stadtpolizei Winterthur zieht die Kantonspolizei bei, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich um Delikteserien handelt, eine überörtliche Ermittlungsarbeit nötig wird oder die Ermittlungen besondere Fachkenntnisse erfordern.
Ist die sofortige Eröffnung einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft erforderlich, entscheidet diese aufgrund der genannten Kriterien, ob die weitere Sachbearbeitung durch die Stadtpolizei Winterthur erfolgen kann. III. Weitere Bestimmungen Sicherungsmassnahmen
Die kommunalen Polizeien treffen die notwendigen Sicherungsmassnahmen, soweit die Kantonspolizei das Verfahren noch nicht übernommen hat.
Die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur erstellen den ersten Tatbestandsrapport. Verfahrensabtretung
Sobald die Erhebungen der kommunalen Polizei ergeben, dass für ein Verfahren ausschliesslich die Kantonspolizei zuständig ist, wird es umgehend an den zuständigen Spezialdienst der Kantonspolizei abgetreten.
Sind in einem Verfahren mehrere Straftaten derselben Täterschaft zu untersuchen, bestimmt sich die Zuständigkeit unabhängig vom Tatort nach der Straftat mit der höchsten Strafandrohung. Sind die Strafandrohungen gleich hoch, ist der örtliche Schwerpunkt der Straftaten massgebend.
Sind in einem Verfahren mehrere Straftaten mit unterschiedlicher Täterschaft zu untersuchen, für die teils ausschliesslich die Kantonspolizei, teils eine kommunale Polizei zuständig ist, so ist die Kantonspolizei zuständig.
Die Kantonspolizei kann Verfahren, die im Zuständigkeitsbereich einer kommunalen Polizei liegen, dieser zur Bearbeitung zuweisen. Amtsund Rechtshilfe
Ist die Stadtpolizei Zürich oder die Stadtpolizei Winterthur für einen Fall zuständig, kann sie Amtsund Rechtshilfeersuchen direkt an Amtsstellen anderer Kantone oder des Bundes richten.
Amtsund Rechtshilfeersuchen von Amtsstellen anderer Kantone oder des Bundes bearbeitet die Kantonspolizei. Sie kann solche Gesuche zur weiteren Bearbeitung an die örtlich zuständige Stadtpolizei weiterleiten, insbesondere wenn diese in der Sache bereits gehandelt hat. -- 7 of 8 --
Zusammenarbeit
Erfüllung ihrer kriminalpolizeilichen Aufgaben und arbeiten partnerschaftlich zusammen.
Die Polizeikorps unterstützen sich gegenseitig bei der
Sie pflegen auf allen Stufen einen regelmässigen Informationsaustausch und nehmen gemeinsam Lagebeurteilungen vor. Zuständigkeitskonflikte
zei über die Zuständigkeit zur Bearbeitung eines einzelnen Falles nicht einigen, ist die Frage unverzüglich der Oberstaatsanwaltschaft zum endgültigen Entscheid vorzulegen.
Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch den ammen mit dem Polizeiorganisationsgesetz2 in Kraft8.