Dieses Gesetz schafft die Grundlage für den Bau eines Polizeiund Justizzentrums Zürich in Zürich-Aussersihl, in dem zentrale Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden, Ausbildungseinrichtungen der Polizei sowie das Polizeigefängnis und ein weiteres Bezirksgefängnis des Bezirks Zürich zusammengeführt werden sollen.
Auf den Zeitpunkt des Bezugs des Polizeiund Justizzentrums Zürich werden das provisorische Polizeigefängnis aufgehoben und das bisher genutzte Kasernenareal im Zürcher Stadtkreis 4 sowie dessen Gebäude (Militärkaserne, Polizeikaserne, Zeughäuser) für eine andere Nutzung vollständig freigegeben.5