Die Aufgaben der Direktorin oder des Direktors FOR und der Geschäftsleitung sind in §§ 8–10 Vereinbarung FOR festgehalten. Der Institutsrat kann als oberstes Führungsorgan diese Aufgaben nach vorgängiger Anhörung der Direktorin oder des Direktors FOR durch Weisungen konkretisieren. Die Kompetenzen der Direktorin oder des Direktors FOR und der Geschäftsleitung gemäss §§ 8–10 Vereinbarung FOR dürfen durch das Weisungsrecht des Institutsrates nicht beschnitten werden.
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter kann im Verhinderungsfalle die Aufgaben der Direktorin oder des Direktors FOR übernehmen.
Als operatives Führungsorgan des FOR kann die Geschäftsleitung in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht gemäss Vereinbarung FOR, dem Organisationsreglement FOR oder der Geschäftsordnung FOR dem Institutsrat oder der Direktorin oder dem Direktor FOR zugeteilt werden.
Die Geschäftsleitung hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Entscheid über grundlegende Fragen der Geschäftsführung des FOR und Koordination innerhalb des Instituts,
- Erlass von Richtlinien und betrieblichen Weisungen, die insbesondere auch für die zum FOR abkommandierten Polizistinnen und Polizisten gelten, -- 3 of 4 --
- Eröffnung von disziplinarischen oder administrativen Untersuchungen in Bezug auf zivile Mitarbeitende und Anträge für die Eröffnung disziplinarischer oder administrativer Untersuchungen in Bezug auf die abkommandierten Polizistinnen und Polizisten beim jeweiligen Stammkorps,
- Führung des Finanzhaushalts des FOR, Erstellung des Budgets, Berichterstattung zum Leistungsauftrag, Erstellung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung zuhanden des Institutsrates,
- Anträge an den Institutsrat in Bezug auf Bezeichnung der Stellen, die durch abkommandierte Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei oder der Stadtpolizei Zürich zu besetzen sind,
- Anträge an den Institutsrat in Bezug auf kantonale oder städtische Weisungen, denen sich das FOR als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt unterstellt,
- Sicherstellung der Vernetzung des Instituts mit Vertreterinnen und Vertretern aus Lehre, Forschung und Praxis.