Die Angestellten tragen zu einer partnerschaftlichen, auf ethischen Grundsätzen beruhenden und leistungsorientierten Arbeitskultur bei. Sie pflegen die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die fächerund berufsgruppenübergreifende Teamarbeit. Die Angestellten richten sich an den Zielen und Interessen des FOR aus.
Alle Formen sexueller oder anderer Belästigungen, Mobbing sowie Diskriminierung wegen Geschlecht, Ethnie, Religion, Nationalität oder Beruf und Stellung sind untersagt.
Die Dienstvorschriften und die betrieblichen Weisungen des FOR sowie der Verhaltenskodex des Kantons Zürich sind für das zivile Personal verbindlich. Das FOR ist für die entsprechende Information und Instruktion zuständig.
Die Direktorin oder der Direktor FOR ergreift bei Widerhandlungen personalrechtliche Massnahmen, die bis zur Kündigung führen können. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
Die personalrechtlichen Massnahmen richten sich nach dem kantonalen Personalrecht.