Unternehmen, welche über eine Unternehmens-Identifikationsnummer gemäss Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer vom 18. Juni 20104 verfügen und gewerbsmässig Steuererklärungen für Dritte erstellen, können über die Transaktionsplattform ZHservices ihre Aufnahme in ein Register gewerbsmässiger Steuervertreter (Treuhänder-Register) beantragen.
Das kantonale Steueramt überprüft die Unternehmens-Identifikationsnummer. Es verweigert Unternehmen, welche offensichtlich nicht gewerbsmässig Steuererklärungen für Dritte erstellen, die Aufnahme in das Register. Weitere Abklärungen werden nicht vorgenommen.
Die im Register eingetragenen Unternehmen sind verpflichtet, Änderungen ihrer Daten umgehend im Register einzutragen.
Das Register ist nicht öffentlich. Die Aufnahme in das Register darf Dritten in Inseraten, auf Websites, Briefpapier oder in anderer werbewirksamer Form nicht bekannt gegeben werden.
Unternehmen, welche die vorstehenden Bestimmungen nicht einhalten, werden aus dem Register gestrichen. -- 3 of 4 --
631.121 V über die elektronische Einreichung der Steuererklärung