Das kantonale Steueramt stellt den Schuldnerinnen und Schuldnern der steuerbaren Leistung und den quellensteuerpflichtigen Personen über das Internet eine Applikation zur elektronischen Einreichung von Quellensteuerdaten (Webportal Quellensteuer) zur Verfügung.
Über das Webportal Quellensteuer können die folgenden Quellensteuerdaten gemäss den Vorgaben dieser Verordnung rechtsgültig elektronisch eingereicht werden:
- Quellensteuerabrechnungen,
- Anmeldungen von Neuanstellungen von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden,
- Mutationsmeldungen zur Überprüfung der Tarifeinstufungen von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden,
- Anträge auf Neuveranlagung der Quellensteuern,
- Anträge auf Rückerstattung der Quellensteuern auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland,
- weitere vom kantonalen Steueramt bezeichnete Daten.
Quellensteuerabrechnungen nach § 13 Abs. 1 lit. d der Verordnung über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer4 und Mutationsmeldungen zur Überprüfung der Tarifeinstufungen von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden können auch über das elektronische Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quellensteuer) gemäss den Vorgaben des Vereins swissdec rechtsgültig eingereicht werden.
Quellensteuerdaten können auch in Papierform eingereicht werden. Diese Verordnung regelt nur die elektronische Einreichung. -- 1 of 4 --
631.43 V über die elektronische Einreichung von Quellensteuerdaten Server zur Speicherung der Quellensteuerdaten