Das kantonale Steueramt meldet der Abteilung Wehrpflichtersatzverwaltung von jedem im Kanton wohnhaften Ersatzpflichtigen
- die für die Ersatzabgabe massgebenden Bestandteile des Einkommens aufgrund der Einschätzung zur direkten Bundessteuer oder, wenn keine solche vorliegt, zur Staatssteuer,
- das Ergebnis von Revisionen für die direkte Bundessteuer oder die Staatssteuer,
- die Eröffnung sowie das Ergebnis eines Nachsteuerverfahrens für die direkte Bundessteuer oder die Staatssteuer. * Heute: Steuerrekursgericht. -- 1 of 2 --
Das kantonale Steueramt gewährt der Abteilung Wehrpflichtersatzverwaltung Einsicht in die Akten der direkten Bundessteuer und der Staatssteuer von Ersatzpflichtigen. Es ermöglicht den Zugriff auf die für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgabe erforderlichen Daten.