Das Plenum besteht aus den Abteilungspräsidentinnen und Abteilungspräsidenten sowie den weiteren Mitgliedern des Baurekursgerichts.
Beschlüsse des Plenums sind gültig, wenn an der Sitzung oder am Zirkulationsverfahren mehr als die Hälfte der Mitglieder teilnehmen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Stimme abzugeben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der oder des Vorsitzenden doppelt.
An den Sitzungen des Plenums nehmen die Kanzleichefin oder der Kanzleichef und deren oder dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit Antragsrecht und beratender Stimme teil.
Bei Einstimmigkeit kann auf dem Zirkulationsweg entschieden werden.