Grundlage der für ein Bauvorhaben massgebenden Höchstwerte ist ein Punktesystem. Im Sinne von Richtwerten gelten für Zimmerzahl und Gesamtnettowohnfläche (GNF) einer Wohnung folgende Punkte: Zimmerzahl ohne Küche und ohne Bad/WC-Räume 1½ 2 2½ 3 3½ 4 4½ 5 5½ 6 GNF in m (einschliesslich Flächen wie Entrée, Korridor) 45 55 60 70 80 90 95 100 110 120 Punkte pro Wohnung ,,0 ,,,0 9,0 9,5 10,5 11,5 12,5
Wird der Richtwert für die Gesamtnettowohnfläche einer Wohnung unterschritten, kann die Punktzahl unter Berücksichtigung des Installationsgrades der Wohnung gekürzt werden.
Die Höchstwerte werden durch Multiplikation der Punktzahl mit den pauschalierten Werten pro Punkt gemäss § 6 b WBFV ermittelt.
Sie können in begründeten Fällen um bis zu 20% erhöht werden. Massgebende Kostenarten