Naturschutzgebieten von überkommunaler Bedeutung aus.
Das ALN richtet Beiträge für die Bewirtschaftung von
Die Beiträge für Naturschutzund Regenerationszonen werden ausgerichtet, wenn
- der Einsatz von Maschinen nicht zu Landoder Werkschäden führt,
- die Flächen gemäss Pflegeplan gepflegt werden und insbesondere die vorgeschriebene Anzahl Nutzungen durchgeführt wird,
- in der Regel 5–10% jeder Fläche pro Schnitt als Nutzungsbrache stehen bleiben,
- beim ersten Schnitt das Schnittgut auf der Fläche getrocknet wird, wobei bei Streueund Regenerationsflächen Ausnahmen zulässig sind,
- das Schnittgut in der Regel innert zweier Wochen sauber zusammengenommen und abgeführt wird,
- die Flächen von Hand oder mit Messerbalken gemäht werden,
- keine Laubbläser verwendet werden,
- der übliche landwirtschaftliche Unterhalt vorgenommen wird.
Die Beiträge werden nur in dem Jahr ausbezahlt, in dem die geforderte Leistung erbracht wird.
- Voraussetzungen -- 1 of 4 --
702.25 Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen (VBN)