Bewilligungsgesuche sind mit den nötigen Unterlagen, bei Bauten unter Beilage eines Situationsplanes, der Grundrissund Fassadenpläne sowie eines Beschriebes der für die äussere Gestaltung zur Verwendung kommenden Materialien und Farben, dem Gemeindevorstand5 einzureichen.
Dieser leitet sie mit seiner Stellungnahme an die Direktion der öffentlichen Bauten weiter.
Die geplanten Massnahmen dürfen erst in Angriff genommen werden, wenn die schriftliche Zustimmung der Direktion der öffentlichen Bauten und nötigenfalls die Rodungsbewilligung des Regierungsrates vorliegt. IV. Vorschriften für die III. Zone