In dieser Verordnung bedeuten:
- Datenhaltung: elektronische Speicherung von Daten,
- Datenintegration: Zusammenführen von Informationen aus verschiedenen Datenbeständen, um die Daten für verschiedene Aufgaben nutzbar zu machen,
- Datenübermittlung: Datentransport und Weitergabe von Daten insbesondere im Abrufverfahren,
- Gebäudeund Wohnungsregister (GWR): eidgenössisches Register mit Angaben zu Gebäuden mit den dazugehörigen Wohnungen gemäss VGWR,
- öffentliche Organe: Organe gemäss § 3 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) vom 12. Februar 20073 und