Die Ortsgemeinde Niederneunforn sowie die politische Gemeinde Altikon werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen mechanisch-biologischen, den Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung genügenden Abwasserreinigungsanlage zu einem Gemeindeverband zusammenzuschliessen.
Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Gemeinden in einem Statut festzulegen. Dieses Statut unterliegt der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragskantone. Es tritt nach beidseitiger Genehmigung5 in Kraft.